Habbi Metal schrieb:
Gesetzliche Gewährleistung = 1/2 Jahr!
2 Jahre ist Garantie, das ist aber eine andere Geschichte.
Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung
Auch wenn es jetzt nichts direkt zum Thema ist, aber da würde ich gern noch kurz intervenieren
In Deutschland gibt es generell eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Händlers gegenüber Endverbrauchern (s. verlinktes Dokument). Das hat erst einmal garnichts mit dem Hersteller oder einer evtl. zusätzlich vom Hersteller gestellten
zusätzlichen Garantie zu tun. Die Gewährleistungpflicht ist ein gesetzlich verbrieftes Recht für Endkunden - eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Maßnahme, in der Regel vom Hersteller gewährt.
Leider ist vielen Käufern nicht bewusst, dass es diese zweijährige Gewährleistung gibt, viele werfen das zusammen mit Garantie und einer diffusen Abgrenzen von 6 Monaten zusammen (ich selbst auch lange Zeit

). Diese sechs Monate sind aber nur der Zeitraum, in dem die Beweislastumkehr gilt. In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung ist demnach der Händler Beweispflichtig, nach dem Ablauf dieser Frist dann der Endkunde, wie mph schon ganz richtig angemerkt hat.
In der Praxis ist es häufig auch garnicht so schwer zu beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden gewesen sein, da die Rechtsprechung in Deutschland hier in der Vergangenheit äußerst endkundenfreundlich gestaltet wurde.